Fällung von 160 Buchen und Eichen auf Wald-Kirchengrundstück St. Martin Nottuln/ Westfalen?

Waldschutzgruppe Münsterland
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Bundesbürgerinitiative Waldschutz  https://www.bundesbuergerinitiative-waldschutz.de/

und (neu auf facebook): https://www.facebook.com/groups/1077418446980066/

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Aktueller Artikel dazu:

Der Artikel zum Waldverlust im Münsterland bzw. zur notwendigen Ökologisierung der Naturschutz- und Waldgesetze (Vollzugsdefizit aus Art. 20 a GG) :
"Naturnahe Waldwirtschaft in Zeiten der Klimaerhitzung? Ein Beispiel aus dem Münsterland zeigt die Notwendigkeit des Umdenkens in der Waldwirtschaft auf."
https://www.bundesbuergerinitiative-waldschutz.de/2022/05/01/naturnahe-waldwirtschaft-in-zeiten-der-klimaerhitzung/

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Nach eigenen Angaben 160 große Buchen und Eichen, etwa 100 - 120 Jahre alt, sollen in einer Hanglage gefällt werden. Ein Förster des "Landesbetriebs Wald und Holz NRW" betreut Privatbesitz (hier die Katholische Kirche) und rät dazu: Fällung nahezu aller etwas älteren (und zu vermarktenden) Buchen und Eichen. Begründet wird die "Entnahme einiger größerer Bäume" mit  einer "Naturverjüngung", die durch "Schaffung einiger Lichtkegel", den nun anzupflanzenden lichtbedürftigen Mischbaumarten (Stieleiche, Kirsche, etc. ) mehr Licht und Platz zum Wachsen verschaffen sollen. Dadurch soll der "Bestand langfristig den klimatischen Herausforderungen" angepasst werden. Weiter wird noch behauptet, nur schwache und kranke Bäume würden "entnommen", um "den verbleibenden Bäumen ein besseres Wachstum und somit mehr Stabilität zu ermöglichen." Auch sollen -vor allem die gesunden und prächtigen Buchen entlang einer Straße am Waldrand- nahezu alle "verkehrsgefährdend" sein.

Die besagten Buchen im Naturschutzgebiet gehören zu bundesweit bedrohten Ökosystemen bzw. Waldtypen. Diese sind in Nordrhein-Westfalen aus naturschutzfachlicher Sicht in einem schlechten Zustand bzw. sehr selten. Deswegen stehen Sie auch in einem Natur-SCHUTZ-Gebiet.

Der kleine Buchen-Mischwald liegt in einem Naturschutzgebiet, das angeblich besonders auch den Buchenbestand schützt. Zudem handelt es sich um ein Wassergewinnungsgebiet (Wasserwerk Nottuln). Vor einigen Jahren ist das Waldstück schon um etwa 1/3 der größeren Bäume erleichtert worden. Die "kranken und schwachen", die "verkehrsgefährdenden" Bäume kann man beim besten Willen nicht erkennen. Die Holzvermarktung dürfte im Vordergrund stehen, wie überall derzeit im Münsterland und in der "Baumberge-Region".

Die Begründung durch den zuständigen Förster ("Wald und Holz NRW"), und zwar "Auflichtung" des Bestandes für eine Diversifizierung des Bestandes, ist nicht zu empfehlen. Erstens, weil diese starke Art der Durchforstung dazu führt, dass das Mikroklima im Wald gestört wird und so die Widerstandskraft des Walds erheblich gestört werden könnte. Zweitens wird hier von einer Pflanzung durch Eichen, Kirschen und Linden gesprochen. Die neuen jungen Bäume brauchen mindestens so lange, wie das jetzige Alter der Bäume, bis die gleiche Masse an Kohlenstoff aus der Atmosphäre gebunden ist: 100-140 Jahre.

Die vielen Funktionen von alten Laubbäumen, Kühlung der Atmosphäre, Wasserfilterung, Sauerstoffproduktion sind, wie zahlreiche Studien ermittelt haben, nicht gleichzusetzen mit jungen Bäumen. Gerade Buchen können bis 400 Jahre alt werden und entsprechend produktiv sein.

Die vom Förster zur Pflanzung ausgewählten Baumarten wie Kirsche und Linde entsprechen nicht den ökosystemtypischen Baumarten vor Ort. Man kann deshalb von einer schlechten Investition sprechen. Viele standortfremde Baumarten wachsen nicht richtig an oder sind gegenüber Parasiten oder Pilzbefall von Anfang an geschwächt. Eigentlich sollten hier auf dem feuchten Grund (wenn überhaupt) Erlen und Eschen gewählt werden, da diese typisch für das Ökosystem sind.

Satellitendaten für das Gebiet, einzusehen unter https://map3d.remote-sensing-solutions.de/waldmonitor-deutschland, zeigen, dass der Wald im Naturschutzgebiet bisher relativ stabil ist und ohne größere Verluste durch die trocken-heißen Jahre 2018-20 gekommen ist. An den rot-orangen Flächen in der unmittelbaren Umgebung können Sie aber erkennen, dass der übrige Wald in der Region bereits geschwächt ist und im Klimawandel vermutlich noch mehr leiden wird. Umso mehr Grund, die alten Bäume stehenzulassen, um auch den Rest des Kirchenwaldes nicht durch den Einschlag zu gefährden.

Ein Nachbargrundstück der Gemeinde Nottuln ist schon vor längerer Zeit gerodet worden und nun total mit Brombeeren überwuchert. Kleine (steuersubventionierte ?) Setzlinge kämpfen sich durchs Gestrüpp.

Es gibt örtlichen Widerstand engagierter und gut informierter Einzelner. Überegionale "Waldschutzgruppe Münsterland". Die katholische Kirche (Ortsgemeinde und Bistum Münster) reagieren auf Argumente nicht und wollen den Konflikt aussitzen u.a. mit Verweis auf das PEFC-Siegel und die "Kompetenz" des Landesforstbetriebs sowie der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Coesfeld.

Neuere und ökologische Erkenntnisse weisen jedoch darauf hin, dass im Klimawandel die früher üblichen intensiven "Pflege-" und Durchforstungsregeln äußerst kontraproduktiv wirken.                                                                                                                                                   Sie verhindern die eigenständige Differenzierung und Anpassung (Natur hat das seit 300 Mio Jahren in Wäldern erprobt), öffenen und erhitzen die Wälder ( fachlich: "heißschlagen").
Ergebnisse sind nun Austrocknung und Folgekrankheiten und Verhinderung der notwendigen CO 2-Absenkung in einen möglichst großen Waldkörper ( das Wachstum von 1 m³ lebendem Holz hat auch etwa 1 Tonne CO 2 aus der Luft abgesenkt; deshalb soviel Baumvorrat auf der Fläche belassen wie möglich).
Auch der Kirchenwald wird vermutlich nicht die etwa 700 bis 800 m³ Baumvorrat pro Hektar aufweisen wie  ein vitaler Naturwald es an dieser Stelle hätte, sondern etwa nur die Hälfte, ist also hochgradig magersüchtig.
Zusätzlich Licht und Hitze in die Forsten einzulassen, um die "Verjüngung" zu fördern ist gefährlich und unnötig. Die anwachsenden Forstschäden mit der Folge von großen Lücken und Freiflächen schaffen mehr "Licht" für lichtliebende Arten (u.a. auch Brombeeren...) als je zuvor.

Da der Kirchenwald im Naturschutzgebiet als Fledermaus- und Specht-reich und als Feuersalamander-Gebiet gilt, ist davon auszugehen, dass mit einem größeren Einschlag hier auch der Lebensraum der dort ansässigen und teilweise unter Naturschutz stehenden Arten gefährdet ist.

Über die neueren Erkenntnisse in der Waldökologie und -wirtschaft und dringend andere Verfahrensweisen -besonders in öffentlichen Wäldern und erst recht in Kirchenwäldern sei den Verantwortlichen, die der Schöpfung mehr verpflichtet sind als dem Holzmarkt, das aktuelle Waldbuch  "Der Holzweg - Wald im Widerstreit der Interessen" ( https://www.oekom.de/buch/der-holzweg-9783962382667 )
sehr ans Herz gelegt! Papst Franziskus legt in der Umweltenzyklika "laudato si'" auch eine ökologisch orientierte Spiritualität in engem Dialog mit den Wissenschaften nahe!

Weiter ist die heute schon besonders für öffentliche und Körperschaftswälder geltende "Ökologiepflichtigkeit" des Waldeigentums in Anlehnung an Art. 20a Grundgesetz zu beachten.

Wichtig wäre es vielmehr, die Schäden durch die Emissionen aus der chemisch-industriellen Landwirtschaft (Überdüngungen, Pestizide, Schadstoffeinträge...) zu verhindern (u.a.: Interview zum "Waldsterben" und zu den "Dürreschäden":                                                      https://rdl.de/beitrag/nicht-nur-der-klimawandel-auch-extensive-wald-und-landwirtschaft-geben-dem-wald-den-rest ).

Bürgerbeteiligung sollte vor allem im Natur- und Klimaschutz jetzt ernst genommen werden: Der deutsche Klimarat, der die Bundesregierung berät, hat dieser dringend empfohlen, zur Klimapolitik "Bürgerräte" einzurichten, die bei den notwendigen Klimamaßnahmen ( Forderung des  
BVerfG von 2021) Vorschlags- und Mitspracherecht erhalten. Die Kompetenz der "Fachleute" (z.B. Förster) hat sich als nicht ausreichend erwiesen.

-------------------------------------------------------------------------Aus dem Kampf um die für den Klimaschutz jetzt so wichtigen Bäume:                            Offener Brief an die Verantwortlichen in der Katholischen Kirche:

Offener Brief an:

Katholische Pfarrei St. Martin Nottuln

Zentralrendantur Coesfeld-Dülmen

Bischof Dr. Felix Genn in Münster

 

Sehr geehrter Herr Caßens, sehr geehrter Herr Fehmer, sehr geehrter Herr Bischof Dr. Genn, sehr geehrte Damen und Herren,

auch die Umweltverbände (wie NABU, BUND, greenpeace...) fordern eine klimangepasste Forstwirtschaft!:
Siehe dazu u.a.: https://www.nabu.de/natur-und-landschaft/waelder/aktivitaeten/28677.html
Wasser muss im Wald bleiben - Bundeswaldgesetz ändern und Wälder fit für den Klimawandel machen
"Heimische Bäume, geschlossene Kronendächer und gesunde Böden: So kann die Forstwirtschaft zu einem positiven Effekt auf unseren Wasserhaushalt beitragen. Dafür muss das Bundeswaldgesetz dringend geändert werden."

Wir erinnern an unsere Schreiben vom 11.12.2021, 4.1.2022 und 16.1.2022, bisher ohne Antwort.

Daher fordern wir Sie auf, die Zusammenarbeit mit einer Zertifizierungsstelle der Holzindustrie (PEFC) aufzukündigen, die Erkenntnisse der Wissenschaften zum Boden, zu Biotopverbundlinien, zum Wald aufzuarbeiten
und Beschlüsse der Kirchen zur ökologischen Behandlung des kirchlichen Grundbesitzes (ökologische Landwirtschaft und naturnahe Waldgestaltung) und Ihren Expertentext "Der bedrohte Boden"
(https://www.dbk-shop.de/de/der-bedrohte-boden.html) in Verantwortung für die Schöpfung auch umzusetzen.
Zur geplanten Fällung der Buchen im Kirchenwald in Nottuln bitten wir Sie, ein Moratorium zu beschließen, bis zur Aufarbeitung des neuen Wissens um Bäume, Waldökologie und Bedeutung des Humusaufbaus für die Böden (im
Kampf um eine Begrenzung der Klimaerhitzung). Denn sonst werden hier bald Fakten geschaffen zum Schaden der nachfolgenden Generationen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Birgitt und Jürgen Kruse
Arbeitskreis Heckenschutz

info@heckenschutz.de
Mitglied in der Bundesbürgerinitiative-Waldschutz
( www.bundesbuergerinitiative-waldschutz.de )
48301 Nottuln
27.1.2022

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Verstoß gegen Umweltrecht?:

Eilige Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die geplante Zerstörung/ehebliche Verschlechterung des Naturschutzgebietes  COE-068
(durch geplante Fällung von 160 Buchen und Eichen durch den Grundeigentümer Katholische Kirche)

An
Umweltministerium NRW
und
Bezirksregierung Münster
und
LANUV
und
Bischof in Münster

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit legen wir Dienstaufsichtsbeschwerde gegen eine von der Katholischen Kirchengemeinde St. Martin in Nottuln geplante Fällaktion von 160 Buchen und Eichen im Naturschutzgebiet COE-068 "Nonnenbach/Nottulner Berg", in einem Rest-Wald im Wassergewinnungsgebiet. Diese Beschwerde richtet sich gegen die Untere Natuschutzbehörde in Coesfeld, die das nicht verhindert und gegen den Landesbetrieb Wald und Holz NRW, der die Fällungen -durch seine nicht wissensbasierte Beratung und eine völlig beliebige Darstellung der Fällgründe in der Öffentlichkeit- gegen den Widerstand aus Umweltverbänden und der Bevölkerung durchdrücken will. Da hier zum Schaden des Ökosystems Wald in Kürze Fakten geschaffen werden sollen und wir dem Grundeigentümer (Katholische Kirche) ein "Moratorium" zur Sicherung der eigenen Beschlüsse zur ökologischen Bearbeitung des eigenen Grund und Bodens vorgeschlagen haben, bitten wir Sie, diese naturschädlichen Fällaktionen und eine Entwertung des Naturschutzgebietes rasch zu verhindern, eine öffentliche Diskussion der Forstbetriebspläne zu sichern und die notwendige Diskussion der Forstpolitik des Landesbetriebes Wald und Holz NRW in Gang zu setzen.

Es handelt sich um Verstösse gegen:
-Art.20 a GG bzw. die Ökologiepflichtigkeit des Waldeigentums*
-gegen Verschlechterungsverbot (bzw.: Verbesserungsgebot) der Naturschutz-Gesetze
-Waldgesetze
-internationale Verträge zur Sicherung der biologischen Vielfalt/Biodiversität
-WRRL
-die konkreten Schutzbestimmungen für das o.a. Naturschutzgebiet (LANUV)** ("Im nördlichen Teil dominieren Feldgehölze und Wälder, die, z.T. von Buchenalthölzern dominiert werden." 
"... zusammen mit den ausgeprägten Gehölzkomplexen ein wichtiges Biotopverbundelement im Kernmünsterland.")

So geht auch die neue Bundesregierung im Sinne des Art. 20a Grundgesetz von der Notwendigkeit einer Ökologisierung besonders der Waldgesetze aus. Siehe die neue Regierung zum "Wald".* Die hier in Nottuln beabsichtigten Maßnahmen würden die Einhaltung der vermutlich hinsichtlich der Anforderungen an zusätzliche Klimaschutz- und Biodiversitätsleistungen für den Wald zu formulierenden Bestimmungen ad absurdum führen. Schon jetzt zeigen die Spuren vergangener "Durchforstungsmassnahmen" im betroffenen Gebiet die Entfernung
auch von "Naturdenkmälern".

Mit freundlichen Grüßen

Birgitt und Jürgen Kruse
Mitglied in: der Bundesbürgerinitiative Waldschutz,
Waldschutzgruppe Münsterland,
Arbeitskreis Heckenschutz
48301 Nottuln
3.2.2022

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**Naturschutzgebiet COE-068 "Nonnenbach/Nottulner Berg"

"Im nördlichen Teil dominieren Feldgehölze und Wälder, die, z.T. von Buchenalthölzern dominiert werden."  "... zusammen mit
den ausgeprägten Gehölzkomplexen ein wichtiges Biotopverbundelement im Kernmünsterland."

Schutzziel:
    
Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 LG NRW, insbesondere
- zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften und Biotopen bestimmter wildlebender
Tier- und Pflanzenarten. Als Lebensgemeinschaft und Lebensstätte gelten hier
insbesondere:
- naturnahe Fliessgewässer,
- Röhrichte, Riede und Feuchtgrünländer,
- naturnahe Wälder und Feldgehölze,
- wegen der besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit dieses Landschafts-
bestandteiles,
- zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen,
- aus naturwissenschaftlichen, natur- und landeskundlichen sowie naturgeschichtlichen
Gründen,

Erläuterung:
Der Nonnenbach fließt durch eine überwiegend grünlandgeprägte Aue. Er wird zum
größten Teil von einem einseitigen Ufergehölz begleitet, in dem Erlen dominieren.
Im Bach kommen regelmäßig Brunnenkressebestände sowie Bestände des Aufrechten
Merk vor. Vor allem im Süden des Gebietes wird die Talsohle von Grünländern
mit Anteilen von Röhrichten und Flutrasen eingenommen. Im nördlichen Teil
dominieren Feldgehölze und Wälder, die, z.T. von Buchenalthölzern dominiert werden.
Das Gelände zwischen Schmittler und Nottulner Berg ist mit starker Reliefenergie
versehen.
Dieser naturraumtypische Bachabschnitt ist mit seiner Unterwasservegetation sowie
lokal begleitendem Röhricht-Ried-Feuchtgrünlandkomplex und zusammen mit
den ausgeprägten Gehölzkomplexen ein wichtiges Biotopverbundelement im
Kernmünsterland.
Im Norden des Schutzgebietes, unmittelbar der Quelle folgend verläuft der Nonnenbach
auf einer Länge von etwa 400 m in einer Bachschwinde. Der Untergrund der
Quelle des Nonnenbaches und der unmittelbar folgenden Fischteiche ist tonig,
mergelig. Südlich davon verläuft der Nonnenbach in klüftigem, kalkhaltigem Gestein.
Bei geringem Wasserstand versickert das Wasser des Baches vollständig
und tritt nahe des Ludgeruspättken wieder hervor.
Im weiteren Verlauf des Nonnenbaches liegen entlang des Baches Landwehrreste.
(Siehe hierzu auch die Einleitung zu Kapitel 2)

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*Koalitionsvertrag Bundesregierung Nov. 2021
hier:  WALD

"Gerade im Wald werden die Folgen der Klimakrise sichtbar. Gleichzeitig ist er für das Erreichen unserer Klimaschutzziele unerlässlich. Durch einen gezielten Waldumbau müssen artenreiche und klimaresiliente Wälder mit überwiegend standortheimischen Baumarten geschaffen werden. Die Waldbewirtschaftung spielt dabei eine wichtige Rolle. Entsprechend dieser Ziele novellieren wir das Waldgesetz. Wir werden das Forstschädenausgleichsgesetz evaluieren und passen es gegebenenfalls an. Intervalle und Form der Bundeswaldinventur werden wir überprüfen und ein digitales Waldmonitoring einführen. Der Bund wird zusammen mit den Ländern einen langfristigen Ansatz entwickeln, der konkrete, über die bisherigen Zertifizierungssysteme hinausgehende Anforderungen an zusätzliche Klimaschutz- und Biodiversitätsleistungen adressiert, diese honoriert und die Waldbesitzer dadurch in die Lage versetzt, ihre Wälder klimaresilient weiterzuentwickeln und, wenn nötig, umzubauen oder Neu- und Wiederbewaldung zu unterstützen. Wir stoppen den Einschlag in alten, naturnahen Buchenwäldern in öffentlichem Besitz. Die Wälder im Bundesbesitz sollen mittelfristig mindestens nach FSC- oder Naturland-Standards bewirtschaftet werden. Wir fördern den internationalen Waldschutz und die Waldrenaturierung. Wir setzen uns auf EU-Ebene für eine rechtlich verbindliche Regelung ein, die den Import von Produkten und Rohstoffen, die mit Entwaldung verbunden sind, verhindert. Mit einer Holzbauinitiative unterstützen wir die regionalen Holzwertschöpfungsketten. Wir wollen die Kaskadennutzung als Grundsatz verankern. Wir stärken forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse. Wir werden bundesweite Präventions- und Bekämpfungsstrategien erarbeiten und die Waldbrandbekämpfungsmöglichkeiten am Boden und aus der Luft, auch im Rahmen des Mechanismus rescEU, ausbauen. Wir fördern bodenschonende Waldbearbeitung, z. B. mit Rückepferden und Saatdrohnen."

Siehe auch den Koalitionsvertrag für NRW: https://gruene-nrw.de/dateien/Zukunftsvertrag_CDU-GRUeNE.pdf

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Offener Brief an

Frau Jennifer Morgan,

Sonderbeauftragte für Internationale Klimapolitik:

Sehr geehrte Frau Morgan,

bitte bedenken Sie bei Ihren dringend notwendigen Bemühungen um echte (internationale)Klimapolitik, dass hier bei uns in Deutschland weder Arten- noch Klimaschutz wirklich umgesetzt werden, denn es gibt nicht ansatzweise die vielfach versprochene Ernährungs- und Agrarwende und vor allem keine "Waldwende"!

Stattdessen werden derzeit landesweit nahezu alle Wälder ausgeplündert, indem alle etwas größeren und älteren Bäume (vor allem auch Buchen und Eichen) auch in ehemals noch intakten Laub-Mischwäldern (die einen Beitrag zum Arten- und Klimaschutz hätten leisten können) geschlagen und vermarktet, allzuoft exportiert werden.

Wir nennen hier ein Beispiel aus Nordrhein-Westfalen wo die Landesregierung mit ihrem Landesforstbetrieb "Wald und Holz NRW" z.B. im Münsterland durch nicht wissensbasierte Forstmethoden vor allem die Reste der Laub-Mischwälder ausräumen läßt und das auch noch mit angeblichem Arten- und Klimaschutz begründet. Das ist angesichts des ungebremsten Artensterbens und der sich beschleunigenden Klimaerhitzung eine Katastrophe. Alles steht im Widerspruch zu den Waldzielen der Koalitionsregierung in Berlin (s.u.*). Wenn nicht rasch die Waldgesetze und die Naturschutzgesetze in Deutschland "ökologisiert" werden (siehe auch Art. 20a des Grundgesetzes! und die Ökologiepflichtigkeit des Waldeigentums), endet das schlicht in einer Waldkatastrophe für NRW. Dazu kommt, dass ein weiterer Landesbetrieb in NRW "Straßen NRW" mit seiner Holzbeschaffung an den Autobahnen und Landstraßen wahre Massaker an Bäumen und Hecken verübt (seit Jahren) und damit wichtige Biotopverbundlinien sinnlos stört.

Die Politik handelt weder auf der Bundesebene, noch speziell hier im Land NRW, wo diese Vernichtungspolitik noch mit einem grünen Mäntelchen in Form von "Waldbau- und Wiederbewaldungskonzepten" verkauft wird. Siehe dazu die geplante und unmittelbar bevorstehende Zerstörung (mit "Expertise" von "Wald und Holz NRW") eines kleinen Buchen- und Eichenwäldchens in einem Naturschutz- und Wassergewinnungsgebiet (im Besitz der Katholischen Kirche; Bistum Münster) in 48301 Nottuln (Münsterland):

https://waldreport.de/waldschadensmeldung/faellung-schutzgebieten/faellung-von-160-buchen-und-eichen-auf-wald

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Aktuell (9.3.2022):

Nottuln: Die Katholische Kirche hat es doch gemacht. Der Buchenwald ist heute zerstört worden.

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,

der Buchenwald der Katholischen Kirche Nottuln im NSG Nonnenbachtal/Nottulner Berg ist heute (9.3.2020) zerstört worden.

Die gesunden Buchen sind abgesägt. Der Rest-Wald ist stark aufgelichtet und heißgeschlagen. Das Holz liegt zur profitablen Vermarktung

bereit. Wir erkundigen uns nun gem. UIG nach dem Verbleib des Holzes. Weitere gesunde Bäume tragen das Fällzeichen. Vermutlich geht der

Krieg gegen die Natur noch weiter.

Grüße aus Nottuln
Jürgen Kruse
Waldschutzgruppe Münsterland ( https://www.facebook.com/groups/673081750509368/ )
T: 02502-4129881
9.3.2022

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Die Katholische Kirche (Nottuln/Bistum Münster) versucht die Bürger jetzt auch noch für dumm zu verkaufen!:
"Erster Teil der Durchforstungsmaßnahme abgeschlossen - Möbel aus dem Kirchwald", Nottuln
Möbel aus Nottulner Buchen? Keine Unmöglichkeit. Ein Teil der Buchen, die im Kirchwald gefällt wurden, hat die Firma Ahlers erworben.
Von Ludger Warnke, Westfälische Nachrichten, 25.5.2022
https://www.wn.de/muensterland/kreis-coesfeld/nottuln/mobel-aus-dem-kirchwald-2576853?pid=true

Doch darum geht es:

Der Artikel zum Waldverlust im Münsterland bzw. zur notwendigen Ökologisierung der Naturschutz- und Waldgesetze (Vollzugsdefizit aus Art. 20 a GG) :
"Naturnahe Waldwirtschaft in Zeiten der Klimaerhitzung? Ein Beispiel aus dem Münsterland zeigt die Notwendigkeit des Umdenkens in der Waldwirtschaft auf."
https://www.bundesbuergerinitiative-waldschutz.de/2022/05/01/naturnahe-waldwirtschaft-in-zeiten-der-klimaerhitzung/

-------------------------------------------------------------------------------------------------------Zur Landtagswahl in NRW 2022 - Offener Brief an die Parteien:

Waldwende in NRW als Beitrag zum unaufschiebbaren Artenschutz und Klimaschutz in NRW - Wahlprogramm Ihrer Partei

Offener Brief an die Parteien zur Landtagswahl in NRW

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,

 

inzwischen ist viel berichtet worden über den schlechten Zustand auch des Waldes in NRW, über die Hauptursachen für Waldsterben und Verlust der Biodiversität und auch über die zunehmende Ausplünderung unserer Wälder (Fällung nahezu aller etwas größeren und älteren Bäume). Das Wissen um das Ökosystem Wald kann nicht länger verdrängt werden.

Wir brauchen -auch zur Erfüllung internationaler Verpflichtungen zur Sicherung der Biodiversität und zum Klimaschutz- intakte Wälder als Ökosysteme, mehr unberührte "Wildnis", schonende Forstmethoden, standortheimische Bäume und eine Begrenzung des Holzexports.

Besonders deutlich wird das am Zustand der Wälder im Münsterland mit Kahlschlägen, Bodenverdichtungen, "Auflichtungen", Schirmschlag, Austrocknung, Zurückdrängung der Artenvielfalt usw.. 

Schon lange zeigte sich, dass die Naturschutzgesetze und die Waldgesetze in Deutschland mit der Vorrangigkeit für profitable Nutzungen und mit den vielen Ausnahmeregelungen und unklaren Schutzbestimmungen und fehlenden Sanktionsmöglichkeiten nicht ausreichen um Artenschutz, Biodiversität und Klimaschutz zu gewährleisten. Besonders deutlich ist das im Bereich der Forst- und Waldpolitik. Das wird auch im Koalitionspapier der Ampelkoalition in Berlin zum Bereich "Wald" deutlich.*

Als ein besonders krasses Beispiel erwähnen wir hier den Kirchenwald in einem Naturschutz- und Wassergewinnungsgebiet in Nottuln                   ( https://waldreport.de/waldschadensmeldung/faellung-schutzgebieten/faellung-von-160-buchen-und-eichen-auf-wald ). Diesem Wald wurde nun mit einem bunten Strauß von vorgeschobenen "Fällargumenten" schwerer Schaden zugefügt (die Klimaschutzfunktionen des Rest-Waldes sind nicht mehr gewährleistet).

Hauptakteur ist -wie in so vielen Abholzungsaktionen im Münsterland (u.a. in 48739 Legden)- der Landesbetrieb "Wald und Holz NRW", der wie der Landesbetrieb "Straßen NRW" (mit seiner naturschädlichen Zerstörung von Biotopverbundlinien und den Baum- und Heckenmassakern an den Straßen) offen seine Holzgewinnungs- und Vermarktungsinteressen (u.a. durch Beratung der Waldbesitzer) durchsetzen kann. 

Der Einschlag in noch verbliebenen naturnahen Wäldern muss sofort gestoppt werden. Die Verbrennung von Holz darf nicht länger als "klimaneutral" o.ä. gefördert werden.

Die Leistungen des Ökosystems Wald sind unabhängig von monetären Berechnungssystemen zu schützen.

Daher ist dringend vom Gesetzgeber Art. 20 a Grundgesetz umzusetzen durch eine Ökologisierung der Naturschutz- und Waldgesetze (zur jetzt schon geltenden "Ökologiepflichtigkeit des Waldeigentums": siehe Anhang).

Wie nehmen Sie diese dringenden Aufgaben in das Wahlprogramm (Regierungsprogramm) auf? Wie unterstützen Sie im NRW-Wahlkampf und in der folgenden parlamentarischen Arbeit die Bürgerinitiativen, die Wissenschaft und die ökologisch orientierten Forstpraktiker? Wir bitten zeitnah um eine ausführliche Stellungnahme zur Information unserer Mitglieder und der Öffentlichkeit.

 

Mit freundlichen Grüßen

Waldschutzgruppe Münsterland
( https://www.facebook.com/groups/673081750509368/ )
i.A. Jürgen Kruse
Mitglied in:
Bundesbürgerinitiative Waldschutz ( https://www.bundesbuergerinitiative-waldschutz.de/ ),
Arbeitskreis Heckenschutz ( www.hecke.wg.vu   und: www.heckenschutz.de )
Steinstr. 12
48301 Nottuln
T: 02502 - 4129881

15.3.2022

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*Koalitionsvertrag Bundesregierung Nov. 2021
hier:  WALD

"Gerade im Wald werden die Folgen der Klimakrise sichtbar. Gleichzeitig ist er für das Erreichen unserer Klimaschutzziele unerlässlich. Durch einen gezielten Waldumbau müssen artenreiche und klimaresiliente Wälder mit überwiegend standortheimischen Baumarten geschaffen werden. Die Waldbewirtschaftung spielt dabei eine wichtige Rolle. Entsprechend dieser Ziele novellieren wir das Waldgesetz. Wir werden das Forstschädenausgleichsgesetz evaluieren und passen es gegebenenfalls an. Intervalle und Form der Bundeswaldinventur werden wir überprüfen und ein digitales Waldmonitoring einführen. Der Bund wird zusammen mit den Ländern einen langfristigen Ansatz entwickeln, der konkrete, über die bisherigen Zertifizierungssysteme hinausgehende Anforderungen an zusätzliche Klimaschutz- und Biodiversitätsleistungen adressiert, diese honoriert und die Waldbesitzer dadurch in die Lage versetzt, ihre Wälder klimaresilient weiterzuentwickeln und, wenn nötig, umzubauen oder Neu- und Wiederbewaldung zu unterstützen. Wir stoppen den Einschlag in alten, naturnahen Buchenwäldern in öffentlichem Besitz. Die Wälder im Bundesbesitz sollen mittelfristig mindestens nach FSC- oder Naturland-Standards bewirtschaftet werden. Wir fördern den internationalen Waldschutz und die Waldrenaturierung. Wir setzen uns auf EU-Ebene für eine rechtlich verbindliche Regelung ein, die den Import von Produkten und Rohstoffen, die mit Entwaldung verbunden sind, verhindert. Mit einer Holzbauinitiative unterstützen wir die regionalen Holzwertschöpfungsketten. Wir wollen die Kaskadennutzung als Grundsatz verankern. Wir stärken forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse. Wir werden bundesweite Präventions- und Bekämpfungsstrategien erarbeiten und die Waldbrandbekämpfungsmöglichkeiten am Boden und aus der Luft, auch im Rahmen des Mechanismus rescEU, ausbauen. Wir fördern bodenschonende Waldbearbeitung, z. B. mit Rückepferden und Saatdrohnen."
------------------------- Anlage "Ökologiepflichtigkeit":

Ökologiepflichtigkeit des Wald-Eigentums

Wie jedes Eigentum verpflichtet auch Waldeigentum gegenüber der Allgemeinheit, in diesem Bereich ist es eine "Ökologiepflichtigkeit",
die sich u.a. aus den Waldgesetzen und aus der Verpflichtung des § 20 BNatSchG zur Schaffung von Biotopverbünden auf mindestens 10% der Fläche eines jeden Bundeslandes ergibt. Ökonomisch "nachhaltige" Holzwirtschaft bewirkt als solche noch keinen Erhalt der Biodiversität.
Wald ist also nie nur "Eigentum", "Grundfläche" oder "Holzboden", sondern zugleich Ökosystem und "Naturgut".

Eigentum hat immer mit Gemeinwohlverantwortung zu tun, als Sozialpflichtigkeit oder Ökologiepflichtigkeit. Art. 20a Grundgesetz fordert
Erhaltung der Biodiversität und im Hinblick auf internationale Übereinkommen zur Biologischen Vielfalt auch die Wiederherstellung von Lebensräumen:
"Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."
Vollzugsdefizit:
Dieses Staatsziel muss daher konkretisiert werden. Der Staat hat eine "Erfüllungsverantwortung" und bezogen auf Privatwald eine
"Gewährleistungsverantwortung".
Ein vollzugsfähiges und der (gerichtlichen) Kontrolle unterliegendes Waldrecht muss erst initiiert werden, da wir derzeit neben dem nicht ökologisch abgesicherten Naturschutzrecht zum Waldnaturschutz einen legislativen "Flickenteppich" beklagen müssen.

Die Vorstellung eines "rechtsfreien Raumes für das Waldeigentum ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Der Gesetzgeber erkennt heute ja längst an, dass der Wald nicht nur Lebens- und Wirtschaftsraum des Menschen, sondern auch Lebensgemeinschaft von Tieren, Pflanzen und anderen Biota (z.B. Pilzen) ist und dass diese biologische Vielfdalt im Ramen der multifuntionalen Forstwirtschaft auch vom Privatwaldbesitzer zu schützen ist."1) (u.a.: Hessisches Waldgesetz)
Maßnahmen im Sinne von Klimaschutz durch Neuanpflanzungen kommen wegen des sich beschleunigenden Klimawandels viel zu spät. Daher brauchen wir sofort einen Einschlagstopp für alle etwas älteren und größeren Bäume, vor allem der Buchen und Eichen. "Belohnt werden sollen Ergebnisse, die Biodiversität in situ erhalten und ihre Wiederherstellung ermöglichen."2) Dazu brauchen wir Kampagnen, die für eine sinnvolle Honorierung der ökologischen Leistungen und der Erholungsfunktion werben.

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1) und 2) Detlef Czybulka, Eigentum verpflichtet: die Ökologiepflichtigkeit des Waldeigentums, in Knapp, Klaus, Fähser (Hrsg.), Der Holzweg. Wald im Widerstreit der Interessen, oekom Verlag,
München 2021, 309-330, bes. S. 325 und 328. (Prof. Dr. jur. D. Czybulka, ehem. Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Umweltrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht, Uni Rostock; Vors. des
Deutschen Naturschutzrechtstages)
Beitrag in diesem Buch: https://www.oekom.de/buch/der-holzweg-9783962382667

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Bewertung/Zusammenfassung zu den Antworten der Parteien zur "Waldwende": ... Offener Brief an die Parteien zur Landtagswahl in NRW 2022 -

Unsere Forstexperten: "Am kompetentesten und operationalsten die "Piratenpartei", am allgenmeinsten und wenig ökologisch die FDP...."

und: "Wie das vor Wahlen so üblich ist, werfen alle Parteien gern mit wohlklingenden Worthülsen um sich. In ihren Aussagen liefern die Grünen aus meiner Sicht noch die meiste "Substanz", zumal sie interesssanterweise ankündigen, das bestehende Forstgesetz zu einen Landeswaldgesetz ausbauen zu wollen. Da sollte man sie allerdings auf konkrete Forderungen festnageln (siehe Anlage)..."

Unsere Bewertungen: Bis auf die FDP erkennen alle Parteien eine notwendige "Waldwende" hin zu mehr "Ökologie".  Die Linke will mit Initiativen zusammenarbeiten und benennt konkrete Ziele (Wildnis, Rückepferde,

Biodiversitätssicherung und Pestizidverbote...). Mit SPD und mit den Grünen müsste noch genau geklärt werden, dass die derzeitige Praxis von "Wald und Holz NRW" eben nicht als "naturnahe Waldbewirtschaftung" bewertet werden kann. Die Verarbeitung der neueren wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Ökosystem Wald für Naturschutz, Artenschutz und "Waldwende" sollten genau hinterfragt werden. Die Ökologisierung der Naturschutzgesetze und Waldgesetze (auch für NRW) -resultierend aus einem Vollzugsdefizit aus Art. 20 a Grundgesetz- muss klar eingefordert werden. 

Ergänzend zu den Ausführungen der Parteien fordern wir mit den Wald-Bürgerinitiativen:

-Einschlagstopp für alle etwas älteren und größeren Laubbäume (Buchen/Eichen...),

-viel mehr alte Bäume im Wald belassen,

-gesetzliche Verpflichtung zur selektiven Einzelstammnutzung,

-Ausweisung von mindestens 10% der Waldfläche als geschützten Naturwald,,

-Vorrang des naturnahen Bürgerwaldes vor wirtschaftlichen Zielen (siehe Bundesverfassungsgericht!),

-Kahlschlagverbot, Pestizid- und Düngeverbot,

-bodenschonende Verfahren,

-Wiederherstellung des Geländewasserhaushalts in Wäldern.

7.5.2022 ( Waldschutzgruppe Münsterland --  https://www.facebook.com/groups/673081750509368/ )

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Presseerklärung der Waldschutzgruppe Münsterland zu den Artikeln: "Vom Urwald lernen" (WN, Westfalen, 30.5.) und "Möbel aus dem Kirchwald" (WN, Nottuln 25.5.) bzw. zur Regierungsbildung in NRW -- Zerstörungskurs wird durchgezogen!

Missbrauch stoppen! - Schöpfung bewahren!

Der Wald-Zerstörungskurs des Landesbetriebs "Wald und Holz NRW" wird in unserem Land durchgezogen, jetzt auch noch unter Beteiligung der Grünen? Im Münsterland werden nahezu flächendeckend alle etwas älteren Buchen und Eichen abgesägt und vermarktet (oft für den Export, u.a. nach China). Gerechtfertigt wird das ausgerechnet mit Klimaschutz.

Man behauptet -unter Missachtung des Wissens um das Ökosystem Wald-, die rabiate Holzernete und Auflichtung des Waldes sei eine "nachhaltige Waldpflege", eine Verjüngung des Waldes, der stressresistenter und "fit für den Klimawandel" und "naturnäher" gemacht werden soll u.a. mit "Ersatzanpflanzungen" von Eichen und Kirschen.

Die Katholische Kirche (Bistum Münster) hätte mit der Umweltenzyklika des Papstes ("laudato si'") allen Grund, vorbildhaft einen anderen Weg zu gehen im Sinne von "Schöpfung bewahren".

Die Kirche hat beträchtlichen Grundbesitz im Münsterland. Sie stellt immer noch nicht eine ökologische Behandlung ihrer Ackerflächen sicher und setzt beim Wald leider auf das untaugliche PEFC-Siegel der Holzindustrie, kooperiert mit dem Landesbetrieb "Wald und Holz NRW" und gewährt dem Bürger keine Einsicht in die "Forstbetriebspläne" gemäß Umweltinformationsrecht!

Der Umweltbischof der Katholischen Kirche Rolf Lohmann hat nun die Notwendigkeit einer ökologisch ausgerichteten Spiritualität erkannt: „Wenn wir Anwalt der Schöpfung sein wollen, müssen wir damit vorangehen, den Wald zu schützen und ihn nicht nur als Wirtschaftsraum begreifen. Ökologie und Ökonomie müssten stärker miteinander versöhnt werden als im Moment." Selbst "Wald undHolz NRW" will aus Naturwaldzellen lernen und zunächst "mehr Bäume stehen lassen". Was hindert nun Kirche und Landesforst daran, endlich das Ökosystem Wald zu respektieren: Große und alte Bäume im Wald lassen, keine Kahlschläge, Totholz belassen, keine "Auflichtungen" und Neuanpflanzungen nicht standortheimischer "Wunderbäume"; der naturnahe Wald hat ein geschlossenes Kronendach, ist altersgemischt, kühlt, macht Kleinklima und ist Wassermaschine, sichert Artenvielfalt und Biodiversität und kann zudem auch plenterartig durch Holznutzung wirtschaftlich sein! Das Naturschutz- und Wassergewinnungsgebiet in Nottuln ist nun aber leider aus Profitgründen erheblich beschädigt! Hoffentlich setzen jetzt rasch Bundesregierung und neue Landesregierung in NRW die unverzichtbare Ökologisierung der Umwelt- und Waldgesetze um!

Waldschutzgruppe Münsterland

------------------------------------------------- unsere weiteren Waldschadensmeldungen: 

https://waldreport.de/waldschadensmeldung/faellung-schutzgebieten/alle-groesseren-buchen-werden-ausgeraeumt-schirmschlag

https://waldreport.de/waldschadensmeldung/kahlschlag/wald-weg-stromtrasse-kommt

https://waldreport.de/waldschadensmeldung/konflikt-wald/bitte-stoppen-sie-die-weitere-zerstoerung-des-waldes-bei-48739

https://waldreport.de/waldschadensmeldung/kahlschlag/metelen-muensterland-kahlschlag-mehr-schutz-vor-bolsonaros

https://waldreport.de/waldschadensmeldung/konflikt-wald/uebernutzter-wald-roruper-holz-mark-nsg-bei-rorupcoesfeld

https://waldreport.de/waldschadensmeldung/konflikt-wald/brutalst-moegliche-durchwuehlung-und-ausraeumung-eines

https://waldreport.de/waldschadensmeldung/konflikt-wald/absurde-begruendungen-fuer-geplante-weitere

https://waldreport.de/waldschadensmeldung/konflikt-wald/naturschutz-das-bewahrt-auch-das-venner-moor-bei-senden-nicht-vor

Über uns: https://www.bundesbuergerinitiative-waldschutz.de/2022/08/03/gewachsen-…       (info: info@heckenschutz.de)

 

Waldschadenskategorie
Fällung in Schutzgebieten
Baumart
Laubbäume
Anzahl der Bäume
über 10
Baumdurchmesser
gleich/über 50 cm
Schutzgebietstyp
Naturschutzgebiet
Festgestellt am
Mi., 01.12.2021
Flächengröße in Hektar
1-5
Koordinaten
51.938640044117, 7.3446833117542,
Bürgerinitiative aktiv
Nein