Wie kann ich das machen?
Waldschäden erkennen
Kahlschlag: Ein Kahlschlag ist das Fällen von (nahezu) allen Bäumen auf einer Fläche im Wald durch forstwirtschaftliche Fachkräfte. Ab einer Fläche von ca. 50 x 50 m ist es ein beträchtlicher Schaden, der gerne gemeldet werden sollte (ca. 60 x 60 Schritten). Werden nur einige Bäume gefällt und viele weitere Bäume stehen noch, spricht man nicht von einem Kahlschlag. Eine Rodung, d.h. die komplette Entfernung eines Waldstückes für die Überbauung durch Häuser, Parkplätze, Windkraftanlagen, Gewerbeflächen etc. tragen Sie bitte bei KONFLIKT-WALD ein.
Fällung in Schutzgebieten: Diese Kategorie beschreibt das Fällen von Bäumen in einem Schutzgebiet (eine Erklärung der unterschiedlichen Schutzgebiete finden Sie weiter unten). Im Gegensatz zum Kahlschlag geht es bei dieser Kategorie nicht zwangsläufig um ganze Flächen, auf denen alle Bäume gefällt wurden, sondern auch um einzelne, ausgewählte Bäume. Je mehr Informationen zu den gefällten Bäumen Sie uns geben können, desto besser können wir die Auswirkungen auf das Ökosystem einschätzen.
Konflikt-Wald: Unter Konflikt-Wald verstehen wir ein Waldgebiet, durch das es bereits zu Konflikten zwischen den BürgerInnen und den Waldbesitzern (Land, Kommune, Privat) in einem deutlichen Maß geführt hat. Wird z.B. ein ganzes Waldareal für den Abbau von Kohle, Sand, Kies oder den Neu- und Ausbau von Gewerbe-, Industrie- und Wohngebieten dauerhaft zerstört. Auch die Errichtung von Windkraftanlagen und sehr großen Waldwegen zählt hierzu. Hier ist es wichtig bitte immer anzugeben, ob eine Initiative, ein Umweltschutz-Verein etc. schon vor Ort aktiv geworden ist UND ob etwas erreicht wurde, ob es sich etwas geändert hat. Also bitte bei wichtigen Ereignissen aktualisieren.
Nadelbaum-Aufforstung: Wälder sollten sich möglichst selbstständig regenerieren (sogenannte “Naturverjüngung”), ohne dass der Mensch eingreift. Vor allem großflächige Aufforstungen mit Nadelbäumen schaffen Monokulturen, die besonders anfällig für Schädlinge und Dürre sind. Daher stufen wir auch diese als einen Schaden an der Natur ein.
Wege-Schäden: Wegeschäden entstehen, wenn Forst-Fahrzeuge die Wege tief aufreißen und der Untergrund des Weges auch beschädigt wird. Dabei werden oft Ober- und Unterboden vermischt. Eine leichte Vertiefung auf den Waldwegen ist oft nicht zu vermeiden, aber wenn Wege stark abrutschen, verquetscht oder tiefer als ca. 30 cm aufgerissen werden, liegt ein Wegeschaden vor.
Schutzstatus benennen
Der Bannwald ist eine gesetzlich geschützte Waldfläche, in der aus Gründen des Natur- und Umweltschutzes jede wirtschaftliche Nutzung unterbleibt. In einigen Bundesländern gelten auch andere Bezeichnungen wie Schonwald, Waldreservat oder Erholungswald.
Naturschutzgebiet: Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgelegte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen gilt. Sie sind fast immer durch Schilder (grünes Dreieck, umgekehrt, mit Greifvogel in der Mitte) gekennzeichnet.
Nationalpark: Ein Nationalpark ist ein ausgedehntes Schutzgebiet, das meistens nur der natürlichen Entwicklung unterliegt und durch spezielle Maßnahmen vor nicht gewollten menschlichen Eingriffen und vor Umweltverschmutzung geschützt wird. Ein Nationalpark wir im Auftrag der Bundesregierung verwaltet.
FFH-Schutzgebiet: Das FFH-Schutzgebiet, manchmal auch Natura 2000-Gebiet genannt, ist laut europäischer Richtlinie eine Schutzzone zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. Sie ist meist vor Ort nicht gekennzeichnet. Wir erfassen hier auch die sehr ähnlichen Vogelschutzgebiete (ESV).
Landschaftsschutzgebiet: Ein Landschaftsschutzgebiet ist eine Schutzkategorie des Naturschutzrechts. Gegenüber Naturschutzgebieten zielen dieser aber auf das allgemeine Erscheinungsbild der Landschaft. Auflagen und Nutzungseinschränkungen hingegen geringer. Sie sind ähnlich wie Naturschutzgebiete ausgeschildert (manchmal auch ein gelbes Schild mit einer Eule).
Biosphärenreservate: Biosphärenreservate sind Modellregionen für eine global repräsentative Auswahl aller Ökosysteme, in der nachhaltige Entwicklung in ökologischer, ökonomischer und sozialer Hinsicht exemplarisch verwirklicht werden soll. In einigen Ländern sind Biosphärenreservate gesetzlich geschützt. Die partizipative Bürgerbeteiligung gehört zum zentralen Kern des Rahmenaktionsplan, der für die Gebiete erarbeitet wird.
Naturparke erfassen wir nicht, da dies im engeren Sinne nicht dem Naturschutzrecht zugehören. In diesen steht insbesondere der Mensch selbst als Bestandteil der Natur im Vordergrund.
Um andere interessierte in deiner Umgebung zu finden, nutze gerne die Community-Plattform Greenwire von Greenpeace. Oder wende dich an die Bundesbürgerinitiative Waldschutz, Greenpeace.de/mitmachen oder an oder an Robinwood. Alle Organisationen sind in vielen Regionen von Deutschland aktiv und helfen gerne bei der Kontaktvermittlung.