Windräder im Ebersberger Forst

Ebersberger Forst - Windpark im Herzen des Ebersberger Forsts geplant

Im Juni 2011 wurden die Planungsabsichten eines Windparks im Ebersberger Forst öffentlich bekannt. Zunächst waren 6 Großwindanlagen am westlichen Rand des Ebersberger Forstes vorgesehen. Nach Berücksichtigung eines Wasserschutzgebietes im Forst und unter Einhaltung der 10H Abstandsregelung (Windräder sollen einen Sicherheitsabstand vom 10fachen ihrer Höhe zur nächstgelegenen Wohnbebauung einhalten) wurden die Stellflächen für nun zunächst 5 Windräder mit je 230 m Höhe mitten in den Ebersberger Forst verschoben.

Hintergrund:

Der Landkreis Ebersberg möchte im Rahmen der Energiewende seinen Strombedarf bis zum Jahr 2030 zu 100% aus hier im Landkreis regenerativ erzeugter Energie decken. Hierzu hat der Klimamanager des Landkreises einen Meilensteinplan zur Energiewende erstellt, der u.a. 33 Windkraftanlagen vorsieht. Der Landkreis Ebersberg gehört zum Ballungsraum München und ist einer der stärksten wachsenden Landkreise in Bayern. Will man die 10H Regel einhalten, können diese Windräder größtenteils NUR im Ebersberger Forst stehen.

Der Ebersberger Forst ist eines der größten zusammenhängenden Waldgebiete ohne eingeschlossene Siedlungen im bayerischen Flachland. Er ist Bannwald, Landschaftsschutzgebiet und im südlichen Rand und Osten auch FFH-Gebiet. Für den Bau von Windrädern im Ebersberger Forst muss der Landschaftsschutz aufgehoben werden. Die untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Ebersberg hatte die Empfehlung ausgesprochen, den Ebersberger Forst als Landschaftsschutzgebiet und Bannwald in seiner aktuellen Form unangetastet fortbestehen zu lassen. Die höhere Naturschutzbehörde hat sich dieser Empfehlung angeschlossen.

Zur Historie (Zonierung):

Das Planungsbüro PAN für angewandten Naturschutz (http://www.pan-gmbh.com/) hatte in einer ersten Untersuchung die Aufhebung des Landschaftsschutzes im Ebersberger Forst kritisch gesehen und den hohen Wert des größten zusammenhängenden Waldgebietes darüber gestellt. PAN erklärte, dass die Untersuchung des gesamten Landschaftsschutzgebietes (LSG) durchführt werden müsse. Das Landratsamt beauftragte nachfolgend zwei Rechtsanwaltskanzleien zur Überprüfung der Landschaftsschutzverordnung auf gesetzliche Möglichkeiten.

Diese stellten fest, dass die Untersuchung des gesamten LSG nicht erforderlich und überhöht sei. Der Kreistag müsse keine Untersuchung des gesamten LSG (Umweltverträglichkeitsprüfung, Artenschutz, Wasser etc.) für die Genehmigungsfähigkeit durchführen. Für eine Erstabschätzung sei auch keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig. Die Überprüfung der Gesetzesvorschriften zum Thema LSG ergab, dass in der „Verordnung zum Schutze des Ebersberger Forstes im Landkreis Ebersberg als Landschaftsschutzgebiet“ von 1984 ein Verbot forstfremder Nutzung und der Begriff „geschlossenes Waldgebiet“ fehlen.

Man kam zu dem Ergebnis, dass man den Landschaftsschutz durch eine Zonierung in bestimmten Bereichen aufheben könnte, um den Bau von Großwindanlagen im Herzen des Ebersberger Forsts zu realisieren. Mit nur einer Gegenstimme stimmte der Kreistag im Mai 2018 für die weitere Untersuchung eines 1645 ha großen Areals inmitten des Ebersberger Forstes. Diese wird aktuell durch die Firma GFN Umweltplanung durchgeführt.

Konflikt:

Wenn in dieser Untersuchung geeignete Flächen gefunden werden, kann im Folgeschritt ein Änderungsverfahren zur Aufhebung des Landschaftsschutzes in diesen Zonen beantragt und eingeleitet werden. Dann folgen UVP und saP (spez. Artenschutzprüfung), Definition der WKA-Standorte etc.. Laut Windenergieerlass (WEE) sind Untersuchungen über Zugvögel nicht notwendig und das Vorkommen von Säugetieren, Reptilien, Amphibien, Schmetterlingen wird nach Bedarf untersucht. Sollten sich nach Abschluss der Untersuchungen mehr Flächen, als für die geplanten 5 Windräder im Ebersberger Forst finden, so könnten diese Stellplätze für Windkraftanlagen freigegeben werden.

Pro WindKraftAnlage (WKA) müssen je nach Topographie, und Zuwegung (Kurvenradien), dauerhaft ca. 700 qm bis 1,3 ha Wald gerodet werden. Obwohl die Windausbeute im Ebersberger Forst viel zu hoch eingeschätzt und das Ergebnis der Windmessung in 2013/2014 durch Green City Energy nicht genau genannt und Fledermausrufaufzeichnungen bis heute nicht ausgewertet sind, befürwortet das Landratsamt eine Zonierung und damit die unwiederbringliche Zerstückelung des Landschaftsschutzgebietes.

Bei einem positiven Ergebnis der Untersuchungen durch GFN Umweltplanung sind die Grenzen nach oben für weit mehr als 33 Windräder offen.

Aktivitäten:

Die Schutzgemeinschaft Eberbersberger Forst e.V. und der Landschaftsschutz Ebersberger Land e.V.  setzen sich seit 2011 gemeinsam für die Integrität und den unparzellierten Erhalt des Landschaftsschutzgebietes Ebersberger Forst ein.

Um unser Ziel zu erreichen, haben wir viele Aktionen gestartet. Unter anderem haben wir über 9.400 Unterstützer bei der Online Petition "Hände Weg vom Landschaftsschutzgebiet Ebersberger Forst" bekommen. Die Petition war eine Gemeinschaftsaktion der Bürgerinitiative ST2080 Schwaberwegen und Moos e.V., der Schutzgemeinschaft Ebersberger Forst , dem LBV Ebersberg und dem Landschaftsschutz Ebersberger Land .

Waldschadenskategorie
Konflikt-Wald
Schutzgebietstyp
Bannwald
Landschaftsschutzgebiet
Festgestellt am
Mo., 24.06.2019
Flächengröße in Hektar
>5-10
Koordinaten
48.113362386554, 11.874729557796,
Bürgerinitiative aktiv
Ja
Windräder im Ebersberger Forst

Ebersberger Forst - Windpark im Herzen des Ebersberger Forsts geplant

48.113362386554, 11.874729557796