Erweiterung Kiesabbaufeld im Waldbiotop

Hauptbetriebsplanfläche 2018-2023  Erweiterung um 76.807 m², dar. 46.417m² Wald, innerhalb befinden sich 2 Waldbiotope: 7.200m² Heidekraut-Kiefernwald und 3.100m² Kiefernvorwald, trockene Standorte.

Der ehemalige Feldflugplatz wo der weitere Abbau in den Folgejahren stattfinden soll wird völlig falsch eingestuft (Karte Anlage 3_5 1 LBP Text S. 18: mittlere Bedeutung, sonstiges Offenland ohne LRT Anh I FFH RL).

Es handelt sich auf der ganzen Fläche um Kiefernpionierwald trockener Standorte (geschützter Biotop nach BNatSchG § 30), Trockenrasen (geschützt nach BbgNatSchG § 32 und LRT 2330) und Heidekrautflächen (LRT 4030). Hier ist nach Auflassung des Flugplatzes nichts aufgeforstet worden, freie Sukzession, alles LRT nach Anh I EU FFH-RL. Nach dem Gutachten gäbe es keine LRT Anh I FFH-RL!

Auf diesen Flächen und an den Rändern werden jährlich 8-10 singende Männchen des Ziegenmelkers (VSRL Anh I)  kartiert, mehrere Heidelerchen und Neuntöter alles Arten der VSRL Anh. I.

Hier befindet mindestens 1 Brutplatz der Waldschnepfe, Balz und Henne mit Küken sind nachgewiesen

Nachts sind offenbar keine Untersuchungen durchgeführt worden.

Im FFH Gebiet Jägersberg-Schirknitzberg brüten mindestens 40 Paare des Ziegenmelkers. Teilweise schon 100 m von dem jetzt geplanten Tagebau entfernt (im Bereich des Untersuchungsraums!). Nach der vorliegenden Untersuchung wären in der ganzen Wünsdorfer Heide nur 2 Ziegenmelker bekannt.

Brachpieper am Ostrand der Kiesgrube und Wiedehopf an der Westseite sind ebenfalls übersehen worden, beide Arten haben große Reviere und sind nicht leicht nachzuweisen.

Möglicherweise stört der Betrieb auf dem Tagebau die Ziegenmelker nicht. Bei Abbau weiterer Flächen östlich werden sie allerdings vertrieben.

Als Ausgleichsmaßnahme wäre zu empfehlen, den Kiefernforst nördlich der Abbaufläche stark auszulichten, damit die Ziegenmelker und Heidelerchen dahin ausweichen können.

Nach der Rekultivierung, wie vorgesehen, könnte es wieder Brutplatz dieser gefährdeten und streng geschützten Arten werden.

Mehrmals gab es Brutversuche der Uferschwalbe an der südlichen Steilwand der Kiesgrube. Die Uferschwalbe ist nach Roter Liste der Brutvögel Brandenburgs stark gefährdet. Ihr Brutplatz sind Uferabbrüche von Großen Flüssen, die es fast gar nicht mehr in Brandenburg und ganz Deutschland gibt. Sekundär Brutplätze sind Kiesgruben während der Abbauzeit und danach. Während der Brutzeit darf an der Brutkolonie Kiesabbau nicht stattfinden. Nach Auflassung der Kiesgrube sollte ein Teil der Steilwand erhalten bleiben, wie z.B. im NSG Pätzer Kiesgrube, um die Brutmöglichkeit zu erhalten. Die Oberkante kann durch eine Hecke oder Geländer vor waghalsigen Spaziergängern abgeschirmt werden.

 

Die Wände der Kiesgruben sind auch beliebte Brutplätze der Bienenfresser, ebenfalls eine geschützte Art.

  

 

Waldschadenskategorie
Konflikt-Wald
Schutzgebietstyp
kein Schutzgebiet
Festgestellt am
Mi., 03.07.2019
Flächengröße in Hektar
>5-10
Koordinaten
52.196502119172, 13.513981064427,
Bürgerinitiative aktiv
Nein
Erweiterung Kiesabbaufeld im Waldbiotop

Hauptbetriebsplanfläche 2018-2023  Erweiterung um 76.807 m², dar.

52.196502119172, 13.513981064427