'Waldumbaumaßnahme' der Stadt Mannheim im "Großen Hallenbuckel". Innerhalb des LSG Unterer Dossenwald u. FFH-Gebiet 6617-341, das vielerorts sehr durch Kiefern geprägt ist. Zudem Eingriff in das nach § 30a WaldG Ba-Wü besonders geschützte Biotop 6517-0218-92.
Entnahme der Spätblühenden Traubenkirsche (mit Wurzeln) und Entfernung sämtlicher anderer Gehölze. Wenige, einzelne Exemplare von Wald-Kiefer oder Laubbäumen wurden nicht gefällt. Mehrfache Befahrung der Fläche abseits der Rückegassen. Wurzelabrisse und andere Schäden an den verbliebenen Kiefern. Komplette, intensive Bearbeitung des Oberbodens. Nahezu vollständige Räumung des Totholz von den Flächen. Äste-/Kronenmaterial und dünne Stämme der Traubenkirche wurden gehäckselt/gemulcht und teilweise in den Oberboden eingearbeitet oder auf einige Anhäufungen konzentriert. Aufgrund der Hanglage wirkt hier die Erosion besonders stark. Direkt angrenzend eine ältere Kahlschlagfläche bzw. Monokultur mit der gebietsfremden Juglans regia.
'Waldumbaumaßnahme' der Stadt Mannheim im "Großen Hallenbuckel". Innerhalb des LSG Unterer Dossenwald u.