Fällung von Alteichen und Buchen in der Brut- u. Setzzeit

Gerade war wieder Laub an den Bäumen, wird nach 2 Dürrejahren in alte Starkholzbestände eingeschlagen. Schlimm genug, dass hier so massiv in alte Bestände eingeschlagen wird, aber muss so etwas in der Hauptbrut- u. setzzeit stattfinden? Rücksicht auf dort brüten Vögel - Fehlanzeige. Auf einem Bild ist eine sehr alte Buche mit Greifvogelhorst zu erkennen. Dieser Baum wurde zwar stehen gelassen, aber mit dem Harvester so angefahren, dass ein starker Ast abgebrochen wurde. Nach Aussage des Forstamtes handelt es sich mal wieder um Wirtschaftswälder und man hat das Recht, diese Bäume zu der Zeit zu fällen, da die Brut- u. Setzzeit nicht für die Waldbesitzer gilt. Es gibt nach meinem Wissen aber auch keine Pflicht so solchen Eingriffen. Schon gibt es aber die Pflicht nach guter fachlicher Praxis so schonend wie möglich einzugreifen, was besonders in dieser Zeit gilt.
Das ganze Waldstück wurde vom Harvester durchpflügt und natürliche Verjüngung und Waldboden stark in Mitleidenschaft gezogen. Bäume angefahren und der noch gesunde Wald ausgeräumt - siehe Bilder.
Dieses Verhalten der Holzwirtschaft ist wirklich nicht mehr zu fassen und die Ausreden unglaublich!

 

Waldschadenskategorie
Fällung in Schutzgebieten
Schutzgebietstyp
nicht bekannt
Festgestellt am
Sa., 16.05.2020
Koordinaten
54.013052082006, 11.626480226738,
Bürgerinitiative aktiv
Ja
Fällung von Alteichen und Buchen in der Brut- u. Setzzeit

Gerade war wieder Laub an den Bäumen, wird nach 2 Dürrejahren in alte Starkholzbestände eingeschlagen.

54.013052082006, 11.626480226738