2013 FFH Reliktwald Lampertheim Abt.127 Gefällte Heldbockeiche mit UNB Anzeige

Gefällte Heldbock-Eiche - Rücksichtslose Forstwirtschaftsweise im hessischen Staatswald-Schutzgebiet

Tatort FFH Reliktwald Lampertheim (Viernheimer Staatswald)
Im September 2013 (im Spätsommer!) fällte das Forstamt Lampertheim nebst einigen Buchen eine ca. 160 Jahre alte standfeste Eiche, mitten im FFH-Gebiet, 21m vom Weg entfernt. Diese war vom streng geschützten Heldbock (Cerambyx cerdo) bewohnt! Die großen Löcher im Stamm waren sehr gut bereits in Augenhöhe zu erkennen.
Der Heldbock (Cerambyx cerdo) steht in Deutschland auf Rote Liste 1 (vom Aussterben bedroht) und ist auch als streng geschützte Art auf FFH Anhang II und IV gelistet.

Video hierzu http://www.youtube.com/watch?v=J-VW2aYGj8s&feature=c4-overview&list=UU44b_FDl9JRU296EPV2FWLA

2 Biologen (Artenschutz-Fachgutachter) und der zuständige Sachbearbeiter der UNB Kreis Bergstraße bestätigten die illegale Heldbockeichen-Fällung.
Einer der Gutachter schrieb als Stellungnahme zu GP:

Ich bin Diplom-Biologe, Gutachter und dabei unter anderem für das RP Karlsruhe als Artenschutzprojektmanager Holzkäfer tätig – also viel in Konfliktfällen zum Heldbock unterwegs.
Die von xxx auf Nafoku gezeigten Bilder sind eindeutig, also Heldbock (Cerambyx cerdo), FFH-Anhang II + IV, streng geschützt. Ich denke, dass hier wieder einmal das Forstamt tätig war – aber ohne Ausnahmegenehmigung des RP Darmstadt befinden wir uns hier zweifelsfrei im Bereich einer Straftat gemäß § 44 BNatschG.
Ich gehe mal davon aus, dass das RP keine entsprechende Ausnahme erteilt hat – es dürfte auch nahezu unmöglich sein, sie bei einem so vital aussehenden Baum zu erteilen. Falls doch, wäre wohl eine Meldung nach Brüssel fällig.
Ich gehe mal davon aus, dass es besser ist, wenn jemand vor Ort – wie Sie – das Ganze zur Anzeige bringt.

Anmerkung zu "Anzeige":
Es erfolgte lediglich Anzeige durch BUND Kreis Bergstraße bei der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) Kreis Bergstraße.
Der UNB Sachbearbeiter untersuchte den Fall dann sachkundig und genau, war auch vorort.
Er stellte klar, dass das Forstamt hier KEINE "Verkehrssicherungspflicht" geltend machen konnte, was es als Ausrede wie üblich getan hat.
Das Forstamt hat die Eiche eindeutig zur Vermarktung gefällt. Sie war dort auch bereits in passende Teile zum Abtransport durchgesägt worden.
Der UNB Sachbearbeiter stellte eindeutig illegalen Einschlag mit schwerem Verstoß gegen das BNatSchG fest, stellte sogar strafrechtliche Relevanz der Tat in den Raum, weil das Hessen-Forstamt schon in Vergangenheit öfters relevante Habitatbäume fällte. Es konnte hier also schon von "gewohnheitsmäßiger Fällung" geredet werden.

Als es wohl eng wurde für das Forstamt rief es die Obere Naturschutzbehörde (ONB) im RP Darmstadt zu Hilfe.
Deren zuständiger Sachbearbeiter kam dem Forstamt wie immer zu Hilfe. Er bestätigte wunschgemäß und schnell "Verkehrssicherungspflicht" und teilte sein Ergebnis der UNB mit, damit sie das Ergebnis übernahm.
Ober sticht Unter.
Der wohl zu sehr im Sinne des Artenschutzes tätig gewordene, korrekt im Artenschutzsinne ermittelnde UNB Sachbearbeiter bekam den Fall dann von der UNB Vorgesetzten entzogen. Er wurde auch an andere Stelle versetzt, und die UNB Leitung teilte der Presse sowie BUND mit, dass die Fällung "rechtens" gewesen wäre. Unglaublich, wenn man die Sachlage kannte.
Eigentlich hätte man (Verband) nun spätestens jetzt gegen die Fällung klagen müssen. Denn 2 unabhängige, bekannte naturschutzfachliche Gutachter sowie der UNB Sachbearbeiter hatten alle einen eindeutigen Verstoß gegen geltendes Recht (BNtSchG und FFH Richtlinie) festgestellt..

Aber kein Verband reichte Strafanzeige bei Staatsanwalt und Gericht ein.
a) Die hierbei aktive Greenpeace "Waldgruppe" konnte gemäß damaliger Aussage keine Anzeige tätigen oder klagen, weil es kein anerkannter Naturschutzverein ist.
b) Der NABU Kreis Bergstraße hatte diesen Waldfrevel von Anfang an ignoriert, wollte es sich wohl nicht mit Hessen-Forst verscherzen. Stellte sich tot.
c) Der BUND Kreis Bergstraße war zwar aktiv mit dabei bis zur UNB Anzeige von der  BUND Ortszuständigen. Aber der Kreis-und Landesvorstand scheute dann ebenso Anzeige bei Staatsanwalt, damit per Klage vor Gericht dem Artenschutz zu Recht verholfen wird.
Der Kreisvorstand meinte, das würde erfahrungsgemäß eh vom Staatsanwalt nie verfolgt werden, wäre von vornherein aussichtslos.
d) Privatklage eines Bürgers wäre natürlich eh aussichtslos gewesen.
Also klagte keiner.

Es erfolgte aber ein Anzeige-Schreiben am 12.11.2013 an die UNB Kreis Bergstraße durch die BUND-Ortsbeauftragte Hüttenfeld
Wortlaut:
Betr. Anzeige wegen Verletzung des Natur-und Artenschutzrechts
Bezug: FFH-Reliktwald Lampertheim
Vernichtung von Heldböcken bzw. seiner Lebens- und Fortpflanzungsstätte (streng geschützt nach FFH Anhang II + IV)

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatten wir Anzeige wegen Verletzung des deutschen Naturschutz- und Artenschutzrechtes sowie Verletzung der FFH Richtlinien.
Im FFH-Gebiet Reliktwald Lampertheim führte der verstärkte Einschlag von Buchen und Eichen der vergangenen Jahre bereits zu einer unnötigen Verschlechterung des FFH-Gebietes "Reliktwald
Lampertheim".
Dass hier im Staatswald auch gut zu erkennende, wertvolle Brutbäume streng geschützter Arten wie Heldbock (Cerambyx cerdo) eingeschlagen werden, ist auf keinen Fall akzeptabel. Der Heldbock steht
auf Roter Liste 1 in Deutschland und ist vom Aussterben bedroht.
Der Heldbock ist eine FFH Anhang-Art II + IV und streng geschützt.

Zum Sachverhalt:
Am 9.11.2013 machte ich mit einem Biologen eine Waldbegehung im FFH Reliktwald Lampertheim östlich der A67. Wir sahen dabei in Abt. 127 eine frisch gefällte, alte Eiche.
Die gefällte Eiche lag nicht direkt am Waldweg, sondern ca. 21 m vom Weg in den Wald hinein.
Die Lage des Baumes war als Heldbockquartier ideal, denn auf einer Seite waren wenig Nachbarbäume. Die Eiche erhielt also viel Licht von einer Seite.
Der Fälldurchmesser war 117cm an der breitesten Stelle.
Als wir hingingen, sahen wir sofort viele auffallend große Löcher in der Borke.
Schon in 2m Baumhöhe, also Augenhöhe, konnte man etliche ca. 1- 1,2 cm große Löcher sehen manche auch länglich, siehe Fotos. Die Löcher waren in größerer Baumhöhe noch häufiger zu finden.
Obwohl wir uns sicher waren, dass es sich um eine Heldbockeiche handelte, ließ ich die Art noch zusätzlich von 2 weiteren Diplom-Biologen absichern. Eindeutiges Ergebnis: Cerambyx cerdo.
Auch Diplom-Biologe xxxx, der als Gutachter und dabei unter anderem für das RP Karlsruhe als Artenschutzprojektmanager Holzkäfer tätig ist, bestätigte eindeutig: Heldbock

Da es sich beim Fundort um Staatswald handelt, ist davon auszugehen, dass das Forstamt Lampertheim die Eiche fällen ließ. Das hätte es aber doch nur mit vorheriger Ausnahmegenehmigung
des RP Darmstadts tun dürfen. Ohne Ausnahmegenehmigung des RP Darmstadt befinden wir uns hier wohl im Bereich einer Straftat gemäß § 44 BNatschG.
Es ist sehr unwahrscheinlich und kaum vorstellbar, dass das RP Darmstadt seine Ausnahmegenehmigung zum Fällen dieser so vital aussehenden Eiche erteilt hat.
Bitte prüfen Sie das nach und teilen Sie uns das Ergebnis mit.
Desweiteren veranlassen Sie bitte dringend, dass der wertvolle Brutbaum noch mindestens 2-3 Jahre im Wald liegenbleibt und nicht abtransportiert wird. Das Entwicklungsstadium der Larven dauert sehr
lange und sie dürfen nicht getötet werden.
Wir erwarten, dass diese Vernichtung einer so streng geschützten Art angemessen geahndet wird.
Wir bitten Sie, uns über die Vorgehensweise Ihrer Behörde auf dem Laufenden zu halten.

Zeitungsartikel:
15.11.2013  Umweltfrevel beim Forstamt? http://www.lampertheimer-zeitung.de/region/lampertheim/13618686.htm

15.11.2013  Im Einklang mit Artenschutz http://www.lampertheimer-zeitung.de/region/lampertheim/13618683.htm

15.11.2013  Ärger um den Heldbock-Käfer http://www.morgenweb.de/region/sudhessen-morgen/viernheim/arger-um-den-heldbock-kafer-1.1285189

6.3.2014 Umwelt I - Streit zwischen Greenpeace und Forstamt um gefällte Eiche und Heldbockkäfer geht in nächste Runde / Heftige Vorwürfe gegen Regierungspräsidium
"Wald offenbar ein rechtsfreier Raum"  https://www.mannheimer-morgen.de/orte/viernheim_artikel,-viernheim-wald-offenbar-ein-rechtsfreier-raum-_arid,762595.html

Für mächtig Wirbel sorgte im November 2013 die Fällung einer rund 150 Jahre alten Eiche im Viernheimer Wald. Greenpeace Mannheim-Heidelberg und der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) Kreis Bergstraße fuhren gegen das Forstamt Lampertheim schweres verbales Geschütz auf.
Die Landesbehörde verstoße gegen Naturschutzbelange und gefährde die Population des Heldbockkäfers...

Der "Hammer-Artikel" kam dann zum Schluß, wirklich UNGLAUBLICHE Aussagen darin nach diesem hessen-forstfreundlichen ONB-"Persilschein" für dessen Waldfrevel:

15.3.2014 Fällen der Eiche war richtig https://www.mannheimer-morgen.de/orte/lampertheim_artikel,-lampertheim-faellen-der-eiche-war-richtig-_arid,765877.html

FORST: Untere Naturschutzbehörde sieht keinen Verstoß gegen bestehende Rechte

LAMPERTHEIM/VIERNHEIM. Der Fall einer gefällten Eiche im Reliktwald im Lampertheimer/Viernheimer Forst hat viele Fachleute beschäftigt. Nun steht fest: Das Lampertheimer Forstamt hat alles richtig gemacht. Das freut dessen Leiter xxxx, der sein Vorgehen von der Unteren Naturschutzbehörde bestätigt sieht.
Die rechtliche und fachliche Prüfung der Baumfällaktion vom September war wegen einer Anzeige notwendig geworden, die Greenpeace und BUND erstattet hatten. xxxx, BUND-Ortsbeauftragte aus
Hüttenfeld, hatte im November entdeckt, dass die gefällte Eiche Brutbaum für die Larven des Heldbockkäfers war. Da diese Käferart geschützt ist, vermutete sie mit der Fällung der Eiche einen Verstoß gegen Arten-und Naturschutzgesetze.
Das eingeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde nun nach eingehender Prüfung des Sachverhalts eingestellt, alle vorgebrachten Vorwürfe seien fachlich und rechtlich unbegründet.
Schon nach Bekanntwerden der Vorwürfe im November wehrte sich Forstamtsleiter xxx - auch in dieser Zeitung - dagegen. Die Fällaktion sei nötig gewesen, um für die Verkehrssicherheit im Wald zu sorgen. Die etwa 25 Meter hohe Eiche habe nämlich in direkter Nähe zu einem Waldweg gestanden, der von vielen Spaziergängern genutzt werde, erläuterte er auch gestern noch mal beim Pressetermin vor Ort. Da der
Baum schon abgestorben gewesen sei und bei einem mittleren Sturm umzustürzen drohte, habe man ihn fällen müssen, um schlimmere Unglücke mit Personenschaden zu verhindern.
Diese Notwendigkeit der Fällung habe auch die Untere Naturschutzbehörde anerkannt, berichtete xxx weiter. Zudem sei sie zu dem Schluss gekommen, dass die lokale Population des Heldbocks durch die
Fällung einer einzelnen Eiche nicht gefährdet werde.
Wie xxx vom Forstamt ausführte, sei der Reliktwald geradezu ein Biotop für den Heldbock, da durch die niedrigen Grundwasserstände viele Laubbäume geschädigt seien. Wenn sie allerdings - wie die gefällte Eiche - schon so weit abgestorben seien, dass sie keinen Saftfluss mehr aufweisen, würden sie auch als Brutbaum ausfallen. Damit sich die Larven, die sich noch in der gefällten Eiche befinden, weiter entwickeln können, wurde der Stamm vor Ort belassen.
Auch die Obere Naturschutzbehörde hätte in diesem Zusammenhang bestätigt, dass die Population von Heldbock und auch Hirschkäfer eine noch nicht dagewesene Populationsdichte erreicht habe, erklärt
xxx.

Jede Menge falsche Aussagen in dem überaus forstamtsfreundlichen Artikel:
1.) war das gemäß Überprüfung des UNB Zuständigen KEINE Verkehrssicherung. Die Eiche stand NICHT in direkter Waldwegnähe. Sie stand weit genug entfernt vom nächtsen völlig einsamen Waldweg, der grasbewachsen war und so gut wie nie benutzt wurde. Den hätte man leicht sperren können.
Der UNB Zuständige hatte sogar die Länge der sehr standfesten Eiche gemessen und festgestellt, dass sie den Weg bei evtl. Umfallen nie erreicht hätte.

2.) Die von Hessen-Forst unabhängigen Fachgutachter sowie der UNB Zuständige kamen zu völlig anderem Schluß als ONB (und somit UNB Leitung).
Sie stimmten nämlich der Ortsbeauftragten Hüttenfeld zu, dass hier ein klarer, eindeutiger Verstoß gegen geltende Arten-und Naturschutzgesetze erfolgte. Auch die ONB Aussagen zum Zustand der Alteiche und zur angeblich nicht gefährdeten Population stimmen nicht.

Die UNB hatte der BUND-Anzeigestellerin auf deren durchaus berechtigte Fragen bezüglich Status und „Tatverfolgung“ nicht beantwortet.
Trotz freundlicher Erinnerung kam keinerlei Antwort von der UNB Leitung.
Es bedurfte dann der Greenpeace-Akteneinsicht, damit die BUND Anzeigende erfuhr, was denn überhaupt von Behördenseite unternommen wurde. 
a) Per Akteneinsicht war dann ersichtlich, dass ein „Ordnungswidrigkeitsverfahren“ eingestellt wurde
b) Per Akteneinsicht kam die Anzeigende zu dem Schluss, dass das Verfahren wohl nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden war. Es begann zwar ordnungsgemäß durch den zuständigen UNB Sachbearbeiter, der den Fall sehr gründlich und fachkundig untersuchte. Dann aber wurde ihm der Fall offensichtlich entzogen. Warum ist nirgendwo in den Akten ersichtlich.
c) Per Akteneinsicht ist ersichtlich, dass der zuständige Sachbearbeiter eine erforderliche Ausnahmegenehmigung zum Fällen der Heldbockeiche niemals erteilt hätte.

 

Leserbrief 16.3.2014 zu Artikel „Im Einklang mit Artenschutz“

Der bis zu 5,5 cm große Heldbock wurde früher von Forstleuten als Schädling verfolgt und beinahe ausgerottet. Deshalb genießt er heute strengen Schutz, sogar nach EU-Richtlinien.
Das Forstamt aber ist der Auffassung, es falle nicht ins Gewicht, wenn es eine Heldbock-Eiche absichtlich fällt und solch streng geschützte Tiere sowie deren Fortpflanzungs-und Lebensraum vernichtet. Das Forstamt behauptet einfach, die Population dieses hochspezialisierten Käfers würde sich dadurch nicht verschlechtern. Also könne die Eiche getrost  gefällt werden. Welche übergeordnete Fachbehörde hat das denn vorab überprüft? Cerambyx cerdo  ist keine 08-15 Art, sondern sogar gemäß FFH Anhang II+IV streng geschützt.
Statt die Fällung des ca. 160 Jahre alten Habitatbaumes zu bedauern, verteidigt das Forstamt auch noch diese Vernichtungsaktion!  
Im Bundesnaturschutzgesetz sind Zugriffsrechte für besonders geschützte Arten geregelt. Unter anderem ist es verboten, sie zu beschädigen, zu töten oder ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten bzw. Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Bei den streng geschützten Tierarten ist zusätzlich verboten, sie während der Fortpflanzungs- und Überwinterungszeit erheblich zu stören. Hessen-Forst Lampertheim hat nun so eine Fortpflanzungsstätte vorsätzlich kurz über dem Boden abgesägt und auch all die anderen oben genannten Verbotstatbestände erfüllt.
Erwähnenswert ist hier auch folgendes. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen dieses Gesetz unter bestimmten Umständen von streng geschützten Arten verstößt, kann auch strafrechtlich mit Freiheits- und Geldstrafen belangt werden. Und auch die Privilegien  der Forstwirtschaft sind hier nicht grenzenlos.
Gemäß Artikel fällte das Forstamt die Eiche aus reiner "Menschenfreundlichkeit“, weil von dem Heldbock-Brutbaum  angeblich eine „akute Gefahr" an dem angeblich "häufig begangenen Waldweg" ausging. Diese Aussage mutet schon fast lustig an, wenn man betreffenden Waldabschnitt mit Weg gut kennt. Gefährlich? Für wen? Der dort 20m von der Eiche entfernte Gras-Waldweg ist einer der am wenigsten begangenen Wege, die es dort im Viernheimer Wald gibt.

 

Auch nach diesem einmalig hocheskalierten Waldfrevel wurden fleißig weiterhin vom Forstamt Lampertheim wertvollste alte Höhlen-und Brutbäume im FFH Schutzgebiet gefällt. Auch Lebens-und Brutstätten von streng geschützten FFH Anhang II und IV Arten wie Heldbock oder Fledermausarten z.B. Bechsteinfledermaus.
Standardsatz/Behauptung hiesiger Forstbeamter lautet stets "auf eine Heldbockeiche kommt es nicht an" oder "die Population ist dadurch nicht gefährdet". Obwohl das Forstamt gar nicht kompetent dazu ist, das naturschutzfachlich zu beurteilen.

Wo kein Kläger, da kein Richter.
Der Wald ist offensichtlich nach wie vor ein rechtsfreier Raum.
Der NABU Landesvorsitzende schrieb mal treffend in einer Pressemitteilung "das BNatSchG endet am Waldrand".

 

Waldschadenskategorie
Fällung in Schutzgebieten
Baumart
Laubbäume
Anzahl der Bäume
unter 10
Baumdurchmesser
gleich/über 50 cm
Schutzgebietstyp
FFH-Schutzgebiet
Festgestellt am
Mi., 25.09.2013
Koordinaten
49.583082756956, 8.5693841917532,
Bürgerinitiative aktiv
Ja
2013 FFH Reliktwald Lampertheim Abt.127 Gefällte Heldbockeiche mit UNB Anzeige

Gefällte Heldbock-Eiche - Rücksichtslose Forstwirtschaftsweise im hessischen Staatswald-Schutzgebiet

49.583082756956, 8.5693841917532