2018 Bannwald Viernheim (Staatswald) Abt.122 zu große Befahrungsfläche

Hessen-Forst Lampertheim bewirtschaftet 8500ha Staatswaldfläche, in der Ebene und im Odenwald.
Das Forstamt Lampertheim wurde (erstaunlicherweise) Anfang 2016 FSC zertifiziert, per Hessen-Forst Gruppenzertifizierung. Aber FSC ist ja auch (gemäß FSC Aussage) kein "Ökosiegel" sondern Holzvermarktungssiegel. Dennoch sollten FSC Standardregeln eingehalten werden. Und falls nicht, Verstöße sanktioniert werden.

Im Januar 2018 wurde wieder mal im natürlichen Buchenwald eingeschlagen, auf 10ha Fläche. Und in 2ha schmalem angrenzenden Auwaldabschnitt (dort einige Einzelbaumentnahmen ohne Rückegassen).
Im staatlichen Viernheimer Bannwald zieht sich eine Binnendüne von Viernheim bis Hüttenfeld mitten hindurch. Dort wachsen noch auf großen Waldabschnitten Buchen. Gemäß naturwissenschaftlicher Erkenntnisse sind Kiefern vermutlich nicht die natürliche und ursprüngliche Bewaldung von Binnendünen wie man das häufig in Deutschland sieht. Sondern Buchenwald.
Buchen wachsen und verjüngen sich in auch dieser warmen und trockenen Region fast überall, auch prima auf Binnendünen. Kiefern dagegen wurden/werden meist künstlich gepflanzt, zur Holzproduktion.

Jede Menge Rückegassen in geringem Abstand. Rückegassen wurden sogar quer über die Düne angelegt und befahren. Eigentlich ein NoGo.
Außerdem wurde, wie so oft auch im FFH Gebiet, Rückegassen mitten durch wertvolle Buchenverjüngung geführt, junge Buchen einfach platt gefahren.

Hessen-Forst Lampertheim hatte in dem Bannwald auch wieder zu ungünstigter nasser Witterung die Rückegassen benutzt, was nebst üblichen Stamm-Kollateralschäden auch Bodenschäden verursachte. Siehe die wassergefüllten tiefen Spuren auf einem Foto unten.

Eine FSC Standardregel besagt, dass maximal 13,5 % der bewirtschafteten Holzbodenfläche zur "Feinerschließung" befahren werden dürfen. FSC gerechte Rückegassenabstände sind dann ca. 30m (früherer FSC Standard 40m).
Der FSC Standard wurde mit Standard Update unter Haupteinfluss der Forstindustrie ökologisch und naturschutzfachlich verschlechtert. Ganz einfach deshalb, weil Natur-und Umweltverbände als dortige FSC-"Mitglieder" in der Minderheit sind. Das Sagen hat wohl eindeutig die mächtige Forstindustrie im FSC.

Wegen der bei uns erneut auffällig kurzen Rückegassenabstände und großen Anzahl von sehr breiten Rückegassen hatte ich mal beispielhaft diese Befahrungsfläche erfasst und ausgerechnet. Siehe Bilder unten.

Ergebnis Befahrungsfläche der Abt.122:
Auf der 10 ha Buchenwald-Fläche waren es 23% Befahrungsfläche statt max. 13,5%!
Zusammen mit Auwald sind es auf insgesamt 12 ha Holzbodenfläche dann immer noch 18% Befahrungsfläche, statt max. 13,5%. Hierbei sind Harvester-Abkürzungen, große Kurvenradien, LKW fähige Schotterwege etc. nicht eingerechnet.

Die 13,5 % sind damit deutlich überschritten. Das ist aber wohl häufiger der Fall.
Die Forstindustrie bzw. -betriebe reden sich dann meist damit heraus, dass auf anderer Teilfläche die Rückegassenabstände größer wären. Wer kann's vorort kontrollieren?

Die 13,5 % gemäß FSC Standard beziehen sich nämlich nicht auf eine einzelne Hiebsmaßnahme in einer Waldabteilung, was jeder Bürger mit gesundem Menschenverstand vermuten würde. Sondern beziehen  sich auf den gesamten Wirtschaftswald. Also hier beim Forstamt Lampertheim auf 8500ha.
Daher ist es wohl FSC standardkonform, wenn ein Forstbetrieb auf 2/3 der Fläche 40 Meter Abstand hält und auf 1/3 dann 20 Meter Abstände hat. Hauptsache auf irgendeinem Hessen-Forst Papier ist dokumentiert, dass es max. 13,5% sind. Was dann schon deshalb nicht gemäß Papierdoku stimmen wird, weil FSC von 4m Rückegassenbreite ausgeht. Tatsächlich aber oft viel breiter etc., also logischerweise tatsächlich auch breitere Bodenverdichtungen.
Gemäß FSC dürfen 20m Abstand nicht unterschritten werden. Obwohl 20m Abstand in einem Buchenwald natürlich viel zu gering ist. Eine ökologische Mogelpackung also.
Zumal auch von FSC Stakeholdern nachgewiesene 10m Abstände von FSC regelmäßig toleriert werden. Bei FSC Audit des Forstamtes werden die dann als "Ausnahmefälle" oder "ältere Rückegassen" entschuldigt. Also im Prinzip herrscht hier Rückegassen-Narrenfreiheit des Forstbetriebes.

Denn diese 13,5% Gesamteinhaltung kann natürlich keiner mehr Vorort nachprüfen, auch nicht der motivierteste FSC Zertifizierer, Ist also m.E. Zeichen von schlechtem FSC Qualitätsmanagement. Denn Qualität bzw. FSC Regeln sollten messbar und überprüfbar sein.

Die Einhaltung der 13,5% werden dann also vom Forstbetrieb gegenüber FSC am Schreibtisch nachgewiesen? Per Dokumente?
Glaube ist gut, Kontrolle wäre hier besser.

 

 

Waldschadenskategorie
Wege-Schäden
Schutzgebietstyp
Bannwald
Festgestellt am
Sa., 27.01.2018
Flächengröße in Hektar
>10
Koordinaten
49.584970305556, 8.5915997031407,
Bürgerinitiative aktiv
Nein
2018 Bannwald Viernheim (Staatswald) Abt.122 zu große Befahrungsfläche

Hessen-Forst Lampertheim bewirtschaftet 8500ha Staatswaldfläche, in der Ebene und im Odenwald.

49.584970305556, 8.5915997031407