2019 FFH Reliktwald Lampertheim DE6417350 Abt.118: Heldbockeiche mit Großhöhle und 4 wertvolle Biotopbuchen gefällt

Massive Altbucheneinschläge auf 6,5ha in Abt.118 des FFH Reliktwald Lampertheim (Staatswald Viernheim).
Trotz Klimawandel und der letzten heißen, trockenen Jahre wurden vom Forstamt Lampertheim zu viele Altbuchen zwecks Holzvermarktung eingeschlagen. Es wurde dort schädlich aufgelichtet.
Das Aufreißen der Kronendecke in Abt.118 wird gravierende Folgeschäden der benachbarten Laubbäume im FFH Buchenmischwald nach sich ziehen, d.h. Hessen-Forst Lampertheim verschlechtert durch Übernutzung erneut das FFH Gebiet.

Es ist völlig inakzeptabel, dass schon wieder in einem bekannten Hotspotbereich des FFH Schutzgebiets wertvollste Biotop-und Höhlenbäume rücksichtslos mit gefällt wurden. Da es sich auch diesmal wieder um Biotop-und Höhlenbäume von streng geschützten Arten handelt, wäre das ein Verstoß gegen das BNatSchG.

Zusätzlich zu dortigem großen Bucheneinschlag habe ich 5 besonders relevante Fällungen  von FFH-Biotop-Höhlenbäumen dort erfasst und dokumentiert, siehe unten 1.)...5.) , sowie Fotos im Anhang 4 dieser 5 Fällungen lagen weitab vom Weg, mitten im Bestand.

Sie waren u.a. für alle Fledermausarten des FFH Gebiets äußerst wertvolle Habitatbäume, denn das Forstamt hat bereits vor 3 Jahren viel zu viele Höhlenbäume nebenan in FFH Wald-Abt.128 gefällt.
Alle Fledermausarten sind geschützt und relevant. Ganz streng geschützt ist die im FFH Gebiet nachgewiesene, FFH Anhang II gelistete Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii).
 

1.)
Siehe Foto 1 und 2: Heldbockeiche mit Großhöhle

 Artenschutzverstoß gegen Heldbock und Bechsteinfledermaus Anhang II FFH: Zerstörung ihres Habitats bzw. Quartiers Verstoß gegen BNatSchG.
Habitateignung auch für andere geschützte Tiere wie Fledermäuse Anhang IV, besonders geschützte Vögel und RL1 Insekten.

Eine ca. 230 Jahre alte "Heldbockeiche" mit Großhöhle mitten im Bestand gefällt und unterer Stamm abtransportiert.

Das dürfte der wertvollste, einzige Großhöhlen-Altbaum dort gewesen sein.
War eine standfeste Alteiche mit BHD 90cm (gemäß Holzfällerbeschriftung auf Holzstück neben Stumpf). Schnittfläche des Stammes sah sehr gut aus.
Die Alteiche mit Heldbocklöcher stand neben einer Rückegasse mitten in der Abteilung, weit entfernt von allen Wegen.
Wollte das Forstamt den dicken Stamm schnell verwerten, weil der Heldbock nach unten wanderte?

In der Großhöhle lag ein Halsschild vom streng geschützten RL1 Großen Goldkäfer (Protaetia aeruginosa). Dieser braucht zur Fortpflanzung genau solche Eichen-Großhöhlen, die weiter oben am Stamm liegen.
Hessen-Forst hat per Fällung diese Fortpflanzungs- und Überwinterungsstätte von streng geschützten Arten vernichtet.
Der Heldbock ist mit Erhaltungszustand C (=schlecht) im FFH Gebiets-Datenblatt bewertet.

Ganz ungewöhnlich nach dieser Alteichenfällung: Der untere dicke Eichenstamm mit BHD90 (16m lang?) ist als einziger Stamm dort sofort abtransportiert worden. Alle anderen gefällten Altbuchen lagen noch dort an Ort und Stelle, wo sie gefällt wurden.
Die Alteiche war aufgrund der Großhöhle ein sehr leicht zu erkennender Biotop-Höhlenbaum. Aus Versehen kann das also nicht passiert sein. Kann auch nicht mit beliebtesten Fällungsgrund  "Verkehrssicherungspflicht".begründet werden.
Ich habe die tiefe Stamm-Abschleppspur bis zum weit entfernten Weg verfolgt. Um nachzusehen, ob ein "H" auf den Stamm gesprüht war. Denn wenn das kein "H-Baum" war, welcher dann? Aber auf dem Weg lag der Stamm auch nicht. Wurde auch nicht dort in näherem Umkreis abgelegt.
Diesen einen Heldbockeichenstamm hat man gleich nach Fällung abtransportiert. Warum?
 

2.)
Siehe Foto 3: Biotopbuche #2:
Gefällte wertvolle Biotopbuche mit langem Schlitz und Höhle (für Anhang II Bechsteinfledermaus)
Die gefällte Buche hatte BHD 45cm und war 29m lang. Stand weit entfernt von allen Wegen.

3.)
Siehe Foto 4: Biotopbuche #3:
Gefällte standfeste, wertvolle Biotopbuche mit Schlitz und tiefer Höhle (für Anhang II Bechsteinfledermaus).  Die Höhle hatte Innendurchmesser 20 cm, war 30 cm lang offen und ging innen durchgehend 2m nach oben!
An dieser Biotopbuche waren in der Krone auch Brutlöcher des besonders geschützten RL1 Berliner Prachtkäfer zu sehen.
Stand nahe am Weg.
Schnittfläche Durchmesser 70cm

4.)
Biotopbuche #4:
Gefällte Altbuche BHD 75cm mit Pilzkonsolen oben in Krone.
Ohne Fällungsmarkierung weit weg vom Weg gefällt. Hatte Rotkern und eine Gesamthöhe 32m

5.)
Siehe Foto 5: Biotopbuche #5:
Gefällte Altbuche BHD 62cm mit Stammschäden, Spechtlöcher und kleiner Höhle. Eindeutig leicht zu erkennender Totholz-Biotopbaum.
Stand neben Rückegasse, weit entfernt vom Weg.

Anzeige erfolgte wegen Natur-und Artenschutzrechtsverstoß
14.1.2020 Anzeige Schreiben an UNB (Untere Naturschutzbehörde)
20.1.2020 Antwort von UNB, dass Anzeige erhalten wurde und dass der Vorgang zuständigkeitshalber an das Regierungspräsidium Darmstadt weitergeleitet wurde.
?          Keine Antwort von ONB (Oberer Naturschutzbehörde) RP Darmstadt

www.natur-um-huettenfeld.de

 

Waldschadenskategorie
Konflikt-Wald
Schutzgebietstyp
FFH-Schutzgebiet
Festgestellt am
Fr., 27.12.2019
Flächengröße in Hektar
>5-10
Koordinaten
49.578883565037, 8.5676521757946,
Bürgerinitiative aktiv
Ja
2019 FFH Reliktwald Lampertheim DE6417350 Abt.118: Heldbockeiche mit Großhöhle und 4 wertvolle Biotopbuchen gefällt

Massive Altbucheneinschläge auf 6,5ha in Abt.118 des FFH Reliktwald Lampertheim (Staatswald Viernheim).

49.578883565037, 8.5676521757946